Beitragsordnung
Beitragsordnung

§ 1
Die Beitrittsgebühr beträgt für natürliche Personen 50 €.
Für juristische Personen beträgt die Beitrittsgebür 100 €.
§ 2
Die Registrierung als ordentliches Mitglied erfolgt, wenn die Beitrittsgebüngezahlt ist.
Der Jahresbeitrag ist bis zum 30. Juni eines laufenden Jahres fällig.
Tritt ein Mitglied erst in der zweiten Jahreshälfte ein, wird der Jahresbeitrag bis zum Dezember in halber Höhe fällig.
§ 3
Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 60 € pro Jahr.
§ 4
Bei fördernden Mitgliedern entsprechend § 3 der Satzung des Vereins bezahlen natürliche Personen einen Jahresbeitrag von 90 €, juristische Personen 150€.
§ 5
Diese Beitragsordnung tritt nach ihrer Beschlussfassung durch die Mitgliedersammlung in Kraft.

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